Am 30. November 1841 hat der Minister des Inneren und der Polizei, von Rochow, in Berlin die "Feuer-Polizei-Ordnung für die Provinz Westphalen" erlassen. In dem Vorwort zu dieser Feuer-Polizei-Ordnung heißt es unter anderem:
"In den Städten wie auch in den ländlichen Verwaltungs-Bezirken bleibt es, neben diese allgemeinen Bestimmungen, den Orts-Polizei-Behörden unbenommen, nach Anhörung der Stadtverordneten, bezüglich der Gemeinderäte oder Orts-Deputierten, die mit Rücksicht auf eigentümliche örtliche Bedürfnisse etwa erforderlichen zusätzlichen Bestimmungen dem Landrat zur Prüfung anzuzeigen; der Landrat hat sodann für die ländlichen Verwaltungs-Bezirke eine gemeinsame Kreis-Feuer-Polizei-Ordnung zusammen zu stellen und sowohl diese, als die Entwürfe zu den städtischen Feuer-Polizei-Ordnungen, der Regierung einzureichen, welche, wenn sie dieselbe zur Bestätigung geeignet findet, deren Veröffentlichung und Anwendung zu verfügen hat."
Gründung
Recht selten ist ein Gründungsdatum so exakt festzulegen, wie das der Feuerwehr in Hallenberg. Zwar gibt es hier und dort Unterlagen über die Anschaffung einer Feuerspritze oder über sonstige Feuerwehr-"Requisiten", über die Gründung sagen diese Daten allerdings nichts bestimmtes aus, weil es sich hierbei zumeist um Vorkehrungen der bürgerschaftlichen Selbsthilfe handelt. Anders liegen die Dinge bei der Freiwilligen Feuerwehr in Hallenberg.
Gerätehaus in den 80er Jahren
Feuerwehrfest 1928 in Hallenberg
Eine der ältesten Feuerwehren in Deutschland
Auf Anfrage hat der Deutsche Feuerwehr-Verband mitgeteilt, das Unterlagen über die Gründungen der einzelnen Feuerwehren nicht zur Verfügung stehen. Nachweisbar ist, dass am 17. Juli 1841 in Meißen die erste deutsche Feuerwehr gegründet wurde. Weiter teilt der Verband mit, dass 1846 wiederum in Durlach eine Feuerwehr gegründet wurde. auf alle Fälle ist die Freiwillige Feuerwehr in Hallenberg zu den ältesten Feuerwehren Deutschlands zu zählen (Schreiben des Deutschen Feuerwehrverbands vom 06. Mai 1982 - 90-02-or -). Vielleicht ist sie sogar die älteste Feuerwehr in der Bundesrepublik, da Meißen in der DDR liegt/lag.
Feuer-Polizei & Feuer-Lösch-Ordnung
Von der Möglichkeit, zusätzliche Bestimmungen zu erlassen, hat man in Hallenberg sehr schnell mit der Feuer-Polizei- und Feuer-Lösch-Ordnung vom 20. Juli 1842 Gebrauch gemacht. Die Gründe hierfür liegen in den verheerenden Bränden, die Hallenberg heimgesucht haben (vgl. Anton Wirtz: Feuerbrünste und Feuerwehr im alten Hallenberg bis 1900). Durch die Aufgabenverteilung in § 18 und die in § 19 beschriebenen Kennzeichnung der Feuerwehrleute ist eine Feuerwehr installiert, die sich von Einrichtungen bürgerlicher Selbsthilfe deutlich abhebt, es ist eben eine Feuerwehr. Die erwähnten Ordnungen wurden den Feuerwehrmännern als gebundenes Textheft ausgehändigt. Nachweisbar hat Jacob Dielenhein die Feuer-Polizei-Ordnung für die Provinz Westphalen mit der Nr. 126 erhalten.
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